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15 Treffer in 15 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Gasthof, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, streitige Förderung für Kosten betreffend die Sanierung und Erweiterung der Toilettenanlage sowie betreffend den Sauberlauf - Schmutzfangmatte - des Eingangsbereichs und die Stuhlpolsterung, Maßnahmen nicht primär zur Erfüllung pandemiebedingter Hygienekonzepte und zur Existenzsicherung erforderlich, kein Anspruch auf Gewährung der beantragten Überbrückungshilfe, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch das Gericht, Plausibilisierung der geübten Verwaltungspraxis, ständige Verwaltungspraxis, keine Relevanz der Förderpraxis in anderen Bundesländern, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall, keine sachwidrige Differenzierung, keine Gleichbehandlung im Unrecht, kein Anspruch auf richtlinienwidrige Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, kein Vertrauensschutz durch inoffizielle Positivlisten, kein Vertrauensschutz wegen vorbehaltener Schlussprüfung

    Urteil vom 13.02.2023 – W 8 K 22.1507

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden aus den Branchen, Luftfahrttechnik, Automobilindustrie usw. bei der präzisen Vermessung der von diesen Kunden gefertigten Teile, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Umsatzrückgang infolge zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig, Fernwirkungen der Corona-Pandemie nicht ausreichend, kein Vergleich mit Förderpraxis in anderen Bundesländern, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht

    Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 23.164

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Antragstellung Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden Dritten

    Urteil vom 24.10.2022 – W 8 K 21.1389

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Erhöhung bereits gewährter Corona-Überbrückungsbeihilfe III Plus

    Urteil vom 14.11.2022 – W 8 K 22.1124

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Prostitutionsstätte mit Tabledance-Lounge, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, streitige Förderung für Weitervermietung von angemieteten Räumlichkeiten für die dortige Erbringung körpernaher Dienstleistungen, kein unmittelbarer Zusammenhang mit Geschäftstätigkeit des Unternehmens, variable Kosten, auf die durch eigene unternehmerische Entscheidung, Einfluss genommen werden kann, anders als bei Hotel oder Gaststätte keine Erbringung der Dienstleistungen in weitervermieteten Zimmern durch eigenes Personal, sondern durch Selbständige, kein Anspruch auf Gewährung der beantragten Überbrückungshilfe, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch das Gericht, Plausibilisierung der geübten Verwaltungspraxis, ständige Verwaltungspraxis, keine Relevanz der Förderpraxis in anderen Bundesländern, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall, keine sachwidrige Differenzierung, keine Gleichbehandlung im Unrecht, kein Anspruch auf richtlinienwidrige Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe

    Urteil vom 17.04.2023 – W 8 K 22.1835

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Erfolglose Klage auf Gewährung der Überbrückungshilfe III Plus

    Urteil vom 09.10.2023 – W 8 K 23.316

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Überbrückungshilfe IV – hier Verneinung eines coronabedingten Umsatzrückgangs

    Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.611

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagung einer Corona-Überbrückungshilfe

    Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 23.223

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Rücknahme und Rückerstattung von Corona-Überbrückungshilfe

    Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.338

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Zur Darlegung der Cornabedingtheit von Umsatzrückgängen

    Urteil vom 05.02.2024 – W 8 K 23.476

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Schlagworte Schlagworte
  • Corona-Überbrückungshilfe
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  • Plausibilisierung der geübten Verwaltungspraxis
  • Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe
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